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BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (BVerwG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 WB 5/75 - und vom 4. März 1976 - 1 WB 54/74). - BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Zwar ist die bloße Ankündigung einer Versetzung im allgemeinen noch keine anfechtbare Maßnahme (vgl. BVerwGE 46, 215 und BVerwG Beschluß vom 15. Juli 1975 - 1 WB 10/75). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung bzw. eine Umsetzung eines Soldaten ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar; im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf nachgeprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 11. November 1975 - 1 WB 24/75 -, vom 10. August 1976 - 1 WB 62-65/76- und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77).
- BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Nachdem diese Versetzung auf jeden Fall durch die Verfügung vom 3. Februar 1978 bestätigt worden ist, bestehen keine Bedenken, den Antrag vom 6. November 1977 als fristgemäß gegen die später ergangene Maßnahme eingelegt anzusehen (vgl. BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1979 - 1 WB 228/77). - BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 66.75
Versetzungsverfügung - Versetzung - Spannungsversetzung - Ansehensschädigendes …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Eine deswegen angeordnete Versetzung ist an sich wertneutral, weil sie als solche keinen Schluß auf ein ansehensschädigendes Verhalten des Versetzten zuläßt; denn die Zulässigkeit der Versetzung hängt nicht davon ab, daß gerade den Versetzten ein Verschulden an dem Spannungsverhältnis trifft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1976 - 1 WB 81/75 -, vom 10. Februar 1977 - 1 WB 11/77 - und vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75). - BVerwG, 10.10.1977 - 1 WB 214.77
Dienstpostenwechsel - Versetzung - Kommandierung - Militärischer Vorgesetzte - …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung bzw. eine Umsetzung eines Soldaten ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar; im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf nachgeprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 11. November 1975 - 1 WB 24/75 -, vom 10. August 1976 - 1 WB 62-65/76- und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77). - BVerwG, 24.02.1976 - 1 WB 5.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (BVerwG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 WB 5/75 - und vom 4. März 1976 - 1 WB 54/74). - BVerwG, 08.12.1976 - 1 WB 81.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Eine deswegen angeordnete Versetzung ist an sich wertneutral, weil sie als solche keinen Schluß auf ein ansehensschädigendes Verhalten des Versetzten zuläßt; denn die Zulässigkeit der Versetzung hängt nicht davon ab, daß gerade den Versetzten ein Verschulden an dem Spannungsverhältnis trifft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1976 - 1 WB 81/75 -, vom 10. Februar 1977 - 1 WB 11/77 - und vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75). - BVerwG, 07.12.1977 - 1 WB 133.76
Auslandsverwendung - Vorzeitige Beendigung - Soldat - Maßnahme des zuständigen …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Es ist unter diesen Umständen zulässig, daß der Antragsteller die Feststellung der Rechtswidrigkeit begehrt und keinen Aufhebungsantrag stellt (vgl. BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 1 WB 133/76 - mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 10.02.1977 - 1 WB 11.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Eine deswegen angeordnete Versetzung ist an sich wertneutral, weil sie als solche keinen Schluß auf ein ansehensschädigendes Verhalten des Versetzten zuläßt; denn die Zulässigkeit der Versetzung hängt nicht davon ab, daß gerade den Versetzten ein Verschulden an dem Spannungsverhältnis trifft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1976 - 1 WB 81/75 -, vom 10. Februar 1977 - 1 WB 11/77 - und vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75). - BVerwG, 23.02.1978 - 1 WB 29.78
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.07.1975 - 1 WB 10.75
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78
Eignung und Verwendung eines Soldaten als Vorgesetzter - Ausschluss der weiteren …
Das dienstliche Bedürfnis für eine Verwendungsentscheidung ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar; im übrigen kann aber die Verwendungsentscheidung, insbesondere auch die Eignungsbeurteilung, nur daraufhin überprüft werden, ob der Begriff der Eignung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Entscheidung ein unrichtiger Tatbestand unterliegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. März 1979 - 1 WB 11/78 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 22.05.1979 - 1 WB 81.78
Ermessensspielraum bei Entscheidung über das Vorliegen eines dienstlichen …
Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf nachgeprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluß vom 28. März 1979 - 1 WB 11/78 - mit weiteren Hinweisen).